Mediation Leipzig

Mediation als Alternative zu gerichtlichen Auseinandersetzungen

Mediation stammt aus dem Lateinischen und heißt Vermittlung. Die Mediation ist ein strukturiertes und freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes zwischen Konfliktparteien.

Die Medianten haben ein Interesse, ihren Konflikt durch die Unterstützung einer dritten Person, dem Mediator, zu lösen und zu einer gemeinsamen Vereinbarung zu gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht.

Der Mediator trifft keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts. Er ist nur für den Ablauf des Verfahrens verantwortlich. Der Mediator unterstützt und fördert den Entscheidungsprozess und die Suche nach einer Lösung. Der Mediator ist allparteilich, er akzeptiert jeden Medianten hinsichtlich seiner Eigenheiten, seiner Bedürfnisse und Interessen.

Grundlage der Mediation ist die Erkenntnis, dass Anlage und Entfaltung von Konflikten wie auch die Potenziale zu deren Lösung, denselben Nährboden haben. Die Konfliktbeteiligten haben aufgrund ihrer Nähe zum Konflikt für ihre Probleme die passenden, interessengerechten Lösungsvarianten, die ihnen lediglich bewusst gemacht werden müssen.

Die Vorteile der Mediation gegenüber anderen Streitlösungsverfahren liegen:

  • in der Struktur,
  • im beherrschbaren Zeitbedarf,
  • und in dem das Verfahren prägenden, Akzeptanz findenden Wertekatalog.

Grundsätze der Mediation

Die Grundsätze der Mediation sind:

  • Freiwilligkeit,
    die Konfliktpartner beginnen das Verfahren freiwillig
    und können es jederzeit wieder beenden,
  • Allparteilichkeit,
    der Mediator steht in der Mitte zwischen den Konfliktparteien,
  • Eigenverantwortlichkeit / Autonomie,
    die Konfliktpartner nehmen ihre Interessen
    und Bedürfnisse selbst wahr und vertreten sich selbst,
  • Offenheit / Informiertheit,
    die Konflitkbeteiligten legen alle Tatsachen offen, die für das Verfahren erheblich sind und informieren sich zu den Detailfragen des Konflikts gegebenenfalls durch Beratung von Experten,
  • Vertraulichkeit,
    Medianten und Mediator verpflichten sich zur Verschwiegenheit.

Struktur einer Mediation

Die Struktur der Mediation kennzeichnet die strikte Aufteilung der Verantwortung im Mediationsverfahren:
  • Ergebnisverantwortung, die bei den Medianten liegt,
  • Verantwortung für den Prozessablauf, die beim Mediator liegt.

Im Mediationsverfahren liegt die Überzeugung, dass gemeinsam erarbeitete Lösungen, in denen sich alle Konfliktbeteiligten mit ihren Anliegen wiederfinden und auf die man sich gemeinsam verständigt hat, eine dauerhafte Lösung garantieren im Gegensatz zu fremdbestimmten Entscheidungen.

Gemeinsam gefundene Lösungen beeinflussen die Beziehung der Konfliktbeteiligten nachhaltig positiv, aufgrund der im Entscheidungsfindungsprozess gemachten Erfahrungen.

Haupthindernis zu Beginn einer Mediation ist ein gestörter Kommunikationsprozess. Deshalb ist die professionelle Unterstützung eines neutralen Dritten erforderlich, um die für den Prozess hinderlichen Blockaden in der Kommunikation zu überwinden.

Mediation ist ein lösungsorientierter Prozess.

Zeitbedarf einer Mediation

Im Gegensatz zu fremdbestimmten Verfahren, wie Gerichtsverfahren und Schiedsgerichtsverfahren, bestimmen die Medianten den zeitlichen Ablauf. Dadurch kann die Eigendynamik von Konflikten von den Beteiligten aufgenommen und gesteuert werden.

Der Zeitbedarf einer Mediation wird von den Medianten bestimmt. Sie bestimmen, wie viel Zeit sie sich für die Lösung ihres Konflikts nehmen wollen und wie viel Zeit sie brauchen, um auf gleiche Augenhöhe mit dem anderen Medianten zu kommen.

Wertvorstellungen in der Mediation

Ein Mediationsverfahren wird von Wertvorstellungen getragen.
Dazu gehören

  • Begreifen von Unterschiedlichkeit als Normalität,
  • die Akzeptanz des Gegenübers in seiner Eigenheit und Andersartigkeit,
  • Augenmaß im Umgang miteinander,
  • und Zumutbarkeit von Lösungsoptionen.

Von der Einhaltung dieser Werte hängt ab, ob das Ziel einer Mediation erreicht wird, eine gemeinsame, interessensgerechte Lösung zu finden.

Für welche Art von Konflikten ist Mediation geeignet?

Ein Mediationsverfahren eignet sich für alle zwischenmenschlichen Konflikte, bei denen der Kommunikationsprozess ins Stocken geraten ist.

Grenzen der Mediation ergeben sich aus den Beteiligten selbst, wenn ihnen eine generelle konstruktive Konflikt-, Gesprächs- und Einigungsbereitschaft fehlt. Eine Mediation wird ebenfalls scheitern, wenn sich innerhalb des Konfliktes noch kein Lösungsdruck aufgebaut hat.

Klassische Konflikte, für die eine Mediation ein geeignetes Verfahren ist, können sein:

  • Mediation im familiären Umfeld (Familienmediation):
    • Trennung und Scheidung,
    • Erbauseinandersetzungen,
    • Generationenprobleme,
    • Patchworkfamilien,
  • Mediation im sozialen Umfeld:
    • Nachbarschaftskonflikte,
    • Konflikte in Vereinen,
  • Schulmediation
    • bei Problemen zwischen Schülern und Lehrern,
  • Wirtschaftsmediation im innerbetrieblichen Bereich:
    • Konflikte zwischen Kollegen (Mobbing),
    • Konflikte zwischen Führungskräften und Mitarbeitern,
    • Konflikte zwischen Führungskräften untereinander,
    • Konflikte zwischen Abteilungen,
  • Wirtschaftsmediation im zwischenbetrieblichen Bereich:
    • Zahlungsschwierigkeiten,
    • Einhaltung von Verträgen,
  • Mediation im öffentlichen Bereich:
    • Täter-Opfer-Ausgleich;
    • Konflikte zwischen Behörden und Bürgern,
  • Baumediation:
    • Konflikte zwischen Bauherren und Planern,
    • Konflikte zwischen Bauherren und Bauunternehmen,
  • Interkulturelle Mediation,
    • zum Beispiel in der Völkerverständigung.

Die Rolle des Mediators

Der Mediator hat die Verhältnisse in einem Mediationsverfahren in Balance zu halten.
Er ist zurückhaltend, aber offen, transparent und für die Medianten berechenbar.

Er akzeptiert und respektiert die Medianten so, wie sie sind. Er hört ihnen zu. Der Mediator sorgt für seine eigene und die Informiertheit der Medianten und unterstützt sie so in ihrer Eigenverantwortung. Er achtet auf die Einhaltung der Regeln. Eigene Vorschläge, Meinungen oder Lösungsoptionen nennt der Mediator nicht.

Der Mediator ist der gemeinsame Dritte im Mediationsprozess ohne eigene Entscheidungskompetenz. Er ist nicht der Experte in Fachfragen des Konflikts. Experten bleiben die Medianten. Trotzdem muss der Mediator so informiert sein, dass er den Kern des Problems erkennt um auf die Interessen und Bedürfnisse der Medianten eingehen zu können.

Das Mediationsverfahren

  1. Die erste Phase der Mediation dient der Schaffung eines Arbeitsbündnisses zwischen dem Mediator und den Medianten. Im Erstgespräch werden der Rahmen der Mediation festgelegt, der aktuelle Stand des Konfliktes erläutert und die vertraglichen Rahmenbedingungen geklärt.
  2. In der zweiten Phase des Mediationsverfahrens wird zunächst die Frage gestellt: „Was soll geklärt werden?“ – das ist das Thema der Mediation, in dem das Konfliktfeld/die Konfliktfelder aufgezeigt werden. Dazu erfolgen eine umfassende Bestandsaufnahme und ein Informationsabgleich.
  3. In der nächsten Phase werden diese Konfliktfelder bearbeitet. Die Medianten erklären ihre Positionen, also ihre Sicht auf die Dinge. Dabei kommt es häufig zu Auseinandersetzungen zwischen den Konfliktbeteiligten. Der Mediator muss hier die Balance finden zwischen dem Zulassen von Auseinandersetzungen und einer klaren Grenze, wenn es zu persönlichen Angriffen oder Beleidigungen kommt.
  4. Phase vier des Mediationsverfahrens dient dem interessenbezogenen Bearbeiten der Konfliktfelder. Die Medianten begeben sich in die emotionale Phase und drücken ihre Interessen und Bedürfnisse aus, die hinter ihren Positionen stehen.
  5. In der fünften Phase der Mediation werden Lösungsoptionen gesucht. Hier kommt es darauf an, alle Optionen, unabhängig davon, ob sie durchführbar, überzogen oder unrealistisch erscheinen, zu benennen. Wenn alle Optionen gesammelt sind, erfolgt durch jeden Medianten eine Bewertung, ob die Lösungsoption gut denkbar, denkbar, schwer denkbar oder gar nicht denkbar ist. Auch eine neutrale Bewertung ist möglich, wenn den Medianten Informationen fehlen, um eine Lösungsoption bewerten zu können.
  6. In der nächsten Phase verhandeln die Medianten gemeinsame Lösungen und vereinbaren zunächst jede einzelne Option vorläufig. Zum Schluss steht dann das Lösungspaket fest.
  7. Die letzte Phase dient schließlich der Ausarbeitung der Mediationsvereinbarung. Die Vereinbarung wird vom Mediator nach den Vorgaben der gefundenen Konfliktlösung durch die Medianten erarbeitet. Erst wenn beide Konfliktparteien mit der Mediationsvereinbarung einverstanden sind, wird diese von den Medianten und dem Mediator unterschrieben.

Praktische Fälle für eine Mediation

Nachfolgend soll an Beispielen verdeutlicht werden, wo das Verfahren der Mediation zu einer Konfliktlösung führen kann.

Fall 1: Die Ehekrise

Frau B. beschwert sich seit längerer Zeit, dass sich ihr Mann nicht genügend um sie und die Kinder kümmert und ständig seine Arbeit vorschiebt.
Ausgangssituation

Herr B. argumentiert, dass er arbeiten müsse, um das Geld für die Familie und die Kredite zu verdienen. Wenn er abends nach Hause kommt, sei er müde und geschafft vom Tag.

Hier handelt es sich um einen klassischen Fall für eine Mediation. Beide Ehepartner haben sich im Laufe der Jahre auseinander gelebt und leben mehr und mehr ihr eigenes Leben. Gemeinsame Interessen stehen im Hintergrund. Für den Ehemann steht der Sicherheits- und Versorgungsgedanke im Vordergrund. Der Ehefrau sind Familie und Gemeinsamkeit wichtig. Die Kommunikation zwischen den Beiden ist ins Stocken gekommen.

Die Mediation kann hier dazu beitragen, die unterschiedlichen Positionen der Eheleute deutlich machen und die damit verbundenen Interessen und Bedürfnisse dem jeweils anderen mitzuteilen. Der ins Stocken geratene Kommunikationsprozess wird somit wieder in Gang gesetzt.

Fall 2: Der Nachbarschaftsstreit

Familie A., beide Rentner, wohnen seit 20 Jahren in einem Mietshaus. Frau B. zieht als alleinerziehende Mutter mit zwei kleinen Kindern neu ein. Frau B. arbeitet in zwei Schichten. Ihre Kinder machen, so Familie A. viel Lärm und Dreck im Treppenhaus und Frau B. lässt ihren Müll tagelang vor ihrer Wohnungstür stehen.
Ausgangssituation

Frau B. argumentiert, dass sie als alleinerziehende Mutter arbeiten müssen, um ihre Kinder ernähren und kleiden zu können und das sie nach Feierabend oft müde und gestresst von der Arbeit nach Hause kommt.

Dieser Fall dürfte so oder so ähnlich häufig in Mietswohnhäusern vorkommen. Nachbarn fühlen sich von lärmenden Kindern belästigt und die Lebensweise des Anderen passt Ihnen nicht. Beide Parteien haben bisher das offene Gespräch nicht gesucht, Beschwerden gingen an die Hausverwaltung, die ihrerseits schriftliche Lösungsversuche vorbrachte. Für Familie A. steht das Ruhe- und Ordnungsbedürfnis im Vordergrund. Frau B. versucht, Familie, Haushalt und Arbeit so gut wie möglich zu koordinieren.

Die Mediation kann hier dazu beitragen, die unterschiedlichen Positionen der Mieter zu verdeutlichen und die damit verbundenen Interessen und Bedürfnisse der jeweils anderen Partei deutlich zu machen. Die Mediation kann helfen, das Verständnis füreinander aufzubauen und den Kommunikationsprozess erstmals in Gang zu bringen.

Fall 3: Mobbing am Arbeitsplatz

Frau A. arbeitet seit 15 Jahren als Teamleiterin in einer öffentlichen Behörde. Frau B. kommt neu ins Team, ist Frau A. unterstellt und bekommt aber zusätzlich Sonderaufgaben des Chefs von Frau A. und B., die mit Frau A. nicht abgestimmt sind. Frau A. fühlt sich übergangen, Frau B. fühlt sich ausgegrenzt.
Ausgangssituation

Auch dieser Fall dürfte in Büros häufig auftreten. Unklare Verhältnisse, mangelnde Einführung neuer Kollegen am Arbeitsplatz und unklare Aufgabenverteilung erschweren das Arbeiten miteinander. Unsichtbarer „Partner“ einer solchen Mediation ist der übergeordnete Chef, der aber nicht an der Mediation teilnimmt. Er muss im Mediationsverfahren außen vor bleiben, da er seine Sicht der Dinge, seine Interessen und Bedürfnisse nicht äußern kann.

Die Mediation kann hier dazu beitragen, die menschlichen Differenzen zwischen den Medianten aufzuzeigen und daraus Lösungsoptionen zu entwickeln. Gleichzeitig können von den Medianten Vorschläge kommen, wie sie ihren Chef nach erfolgreicher Mediation in den Kommunikationsprozess einbeziehen wollen.

Unterschiede des Mediationsverfahrens zum Schiedsverfahren

Ein privatrechtliches Schiedsverfahren wird vor einem nichtstaatlichen Schiedsgericht, auch privates Zivilgericht genannt, durchgeführt. Voraussetzung ist eine Schiedsvereinbarung zwischen den Parteien. Der Rechtsweg zu staatlichen Zivilgerichten wird dadurch ausgeschlossen. Ein Schiedsverfahren wird durch einen Schiedsspruch eines oder mehrerer Schiedsrichter beendet. Der Schiedsspruch tritt an die Stelle eines Gerichtsurteils. Er ist bindend und kann für vollstreckbar erklärt werden. Schiedsverfahren sind im Gegensatz zu Gerichtsverfahren, nicht öffentlich.

Die Nachteile eines Schiedsverfahrens liegen:

  • im zwingenden Ausschluss eines Gerichtsverfahrens,
    soweit nicht grobe Formfehler im Schiedsverfahren erkannt werden,
  • die Lösung des Problems kommt, wie beim Gerichtsverfahren,
    durch einen oder mehrere Dritte und nicht durch die Konfliktparteien selbst.

Die Mediation soll dazu beitragen, langwierige Schieds- und Gerichtsverfahren zu vermeiden. Sie schließt aber nicht aus, daß eine der Konfliktparteien nach der Mediation sich trotzdem an ein ordentliches Gericht wenden und zum gleichen Thema ein Verfahren anstrengen kann. Dies kann dann der Fall sein, wenn:

  • sich bereits während des Mediationsverfahrens herausstellt,
    dass der Konflikt durch Mediation nicht gelöst werden kann,
  • sich eine Konfliktpartei nicht an die Mediationsvereinbarung hält.

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Konfliktparteien, die sich freiwillig auf eine Mediation einlassen auch willens sind, das Verfahren bis zum Ende zu durchlaufen und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Jedoch stehen alle anderen juristischen Wege nach Beendigung der Mediation grundsätzlich offen. Während einer Mediation dürfen allerdings zwischen den Konfliktparteien zum selben Thema keine Gerichts- oder Schiedsverfahren anhängig sein oder diese müssen ruhen.

Mediation als außergerichtliche Chance

Gerichtsverfahren haben die Eigenschaft, dass zwei Konfliktparteien ihr Problem und ihre Sicht auf die Dinge vortragen und ein Dritter eine Entscheidung fällt, wie das Problem zu lösen ist. Auf den ersten Blick mag das eine einfache Lösung sein. Da die „Lösung“ des Problems aber nicht von den Konfliktparteien selbst kommt, sondern von einem außen stehenden Dritten, der nie vollständig in die Tiefe des Problems vordringen kann, wird einen gerichtliche Lösung entweder zum Nachteil eines Konfliktpartners ausfallen oder es wird ein Kompromiss geschlossen, der die Interessen und Bedürfnisse beider Parteien nur teilweise berücksichtigt. Folgen können sein, dass das Problem nicht vollständig gelöst wird oder sogar, dass es nach kurzer Zeit wieder auftritt, dass der Kommunikationsprozess zwischen den Parteien nicht in Gang kommt oder sogar, dass der Kontakt gänzlich abgebrochen wird.

Die Mediation schlägt einen anderen Weg ein, indem sie die Interessen und Bedürfnise beider Parteien gleichermaßen berücksichtigt und den Medianten selbst die Möglichkeit gibt, ihr Problem zu lösen. Auch eine Mediation wird meist nicht ohne Kompromisse auskommen, jedoch werden diese Kompromisse von den Medianten ausgehandelt und nicht von einem Dritten vorgegeben. Durch diese Methodik kann sichergestellt werden, dass die Konfliktparteien eine Lösung finden, mit der sie langfristig leben können und der Kommunikationsprozess hat gute Chancen, auch nach der Mediation fortgeführt zu werden.

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